2019_11_26 Vollzug der Nichtbeanstandung der G-BA-Beschlußfassung zu NIPT als KV-Leistung

Der Entscheidungsfindungsprozess, ob NIPT Bestandteil des Leistungskataloges der GKV werden sollte oder nicht, neigt sich dem Ende zu: NIPT wird mit Beschlussfassung des G-BA vom 19.9.2019 KV-Leistung werden. 

Die weitere Planung umfasst: Herbst 2020 Beschluss zur NIPT-Versicherteninformation, Überprüfung beider Beschlüsse durch das BMG-Bundesministerium für Gesundheit, sodann Inkrafttreten mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Am 26.11. 2019 wurde auf diesem Weg, je nach Sichtweise, der nächste Meilenstein erreicht bzw. die nächste Hürde genommen:

Mit einem an den G-BA gerichteten Schreiben dieses Tages teilte Fr. Dr. Josephine Tautz aus dem BMG im Auftrage mit: 

" … der … vorgelegte o.g. Beschluss vom 19. September 2019 über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien wir nicht beanstandet."

Hier das Original als PDF: 

2019-09-19_B_Mu-RL_NIPT_BMG.pdf

 

Einer der nächsten wesentlichen Schritte ist nun die IQWIG-Versicherteninformation. In diesem Zusammenhang, so hört man aus Berlin, sei das Marktforschungsinstitut Hoppvom IQWIG mit dessen Erstellung beauftragt.

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