IGeL – Ultraschall auf eigenen Wunsch

Alle medizinisch notwendigen Maßnahmen  (= Untersuchungen mit sogenannter medizinscher Indikation) im Rahmen der Schwangerenvorsorge werden normalerweise von Ihrer Krankenkasse getragen und durch Ihre Frauenärztin / Ihren Frauenarzt selbst durchgeführt oder mittels einer Überweisung zum Spezialisten, in meinem Fall für vorgeburtliche Medizin (Pränatalmedizin) veranlaßt. Auf dieser Basis werden die Mehrzahl der Patienten mir zugewiesen.

Unabhängig hiervon haben Sie aber auch die Möglichkeit, alle pränatalmedizinische Spezialleistungen wie die gezielte fetale Fehlbildungsdiagnostik (=Feinultraschall, Feindiagnostik) in Anspruch zu nehmen, wenn keine erkennbare medizinische Indikation gegeben ist: Derartige Untersuchungen fallen in den Bereich der sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und werden Ihnen als Selbstzahlerleistungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.