Pränatalmedizinische Beratung

Jede pränatalmedizinische Diagnostik und Therapie muß von einer eingehenden Beratung vor und nach Durchführung der Maßnahme begleitet sein. Dies betrifft das Routinevorgehen beim pränatalmedizinisch als unauffällig eingestuften – und damit mutmaßlich gesunden – Feten.

Noch viel mehr und eingehender ist eine pränatalmedizinische Beratung dann erforderlich, wenn sich aus der Vorgeschichte heraus (Anamnese, bisheriger Schwangerschaftsverlauf) oder durch eine jetzt erfolgte pränatalmedizinische Analyse Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Fetus von einer Störung seiner Entwicklung betroffen sein könnte bzw. hiervon betroffen ist.

Allgemeine pränatalmedizinische Beratung bei unauffälliger Schwangerschaft

– Vor und nach Gendiagnostik aus mütterlichem Blut
– Vor und nach Nackentransparenztest
– Vor und nach hochauflösender Ultraschalldiagnostik
– Vor und nach invasiver Diagnostik

Spezielle pränatalmedizinische Beratung

– Bei Feststellung einer fetalen Fehlbildung bzw. genetische Erkrankung
– Bei auffälligem Ergebnis nach Nackentransparenztest: Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
– Bei auffälligem Ergebnis nach Gendiagnostik aus mütterlichem Blut
– Bei invasiver Therapie
– Bei Mehrlingen und im Zustand nach künstlicher Befruchtung
– Bei Medikamenten- oder Strahlenexposition