fetale Echocardiographie
– Gesonderter Unterbereich der speziellen Fehlbildungsdiagnostik: Differenzierte Beurteilung des fetalen Herzens
– fetales Herz: Komplizierter Aufbau, hochfrequent sich bewegendes Organ -> Sonographische Beurteilung anspruchsvoll
– Herzfunktion: Garant des Kreislaufs und damit der Lebensfähigkeit eines höheren Organismus
– Voraussetzung für richtige Beurteilung der fetalen Herzfunktion: Hochauflösendes Ultraschallsystem, in der speziellen Fehlbildungsdiagnostik erfahrener Untersucher, kompletter Ultraschall-Fehlbidlungsausschluß wurde vorgenommen
– Herzfehler: Häufigkeit 8 von 1000 Feten (0,8%), neben Nierenfehlbildungen mit die häufigsten fetalen Fehlbidungen der inneren Organe
– Bei Vorliegen von strukturellen Herzfehlern ist die Dopplersonographie im Herzen (intracardial) und die Dopplersonographie der großen Gefäße für die weiterführende Zuordnung und genaue Diagnose unabdingbar
daher:
– Keine Echocardiographie ohne sytematische Fehlbildungsdiagnostik
– Keine Echocardiographie ohne Dopplersonographie