fetale Echocardiographie

– Gesonderter Unterbereich der speziellen Fehlbildungsdiagnostik: Differenzierte Beurteilung des fetalen Herzens

– fetales Herz: Komplizierter Aufbau, hochfrequent sich bewegendes Organ -> Sonographische Beurteilung anspruchsvoll

– Herzfunktion: Garant des Kreislaufs und damit der Lebensfähigkeit eines höheren Organismus

– Voraussetzung für richtige Beurteilung der fetalen Herzfunktion: Hochauflösendes Ultraschallsystem, in der speziellen Fehlbildungsdiagnostik erfahrener Untersucher, kompletter Ultraschall-Fehlbidlungsausschluß wurde vorgenommen

– Herzfehler: Häufigkeit 8 von 1000 Feten (0,8%), neben Nierenfehlbildungen mit die häufigsten fetalen Fehlbidungen der inneren Organe

– Bei Vorliegen von strukturellen Herzfehlern ist die Dopplersonographie im Herzen (intracardial) und die Dopplersonographie der großen Gefäße für die weiterführende Zuordnung und genaue Diagnose unabdingbar

daher:

– Keine Echocardiographie ohne sytematische Fehlbildungsdiagnostik

– Keine Echocardiographie ohne Dopplersonographie