3D/4D – Ultraschall

Ich führe 3D/4D-Ultraschallunterschungen durch, wenn diese medizinisch begründet und dadurch notwendig sind: Dies ist immer dann gegeben, wenn eine fetale Auffälligkeit (fetale Fehlbildung) in der 2D-Sonographie diagnostiziert werden mußte (medizinische Indikation).

3D-/4D-Sonographie auf Wunsch ohne medizinische Indikation (IGel-Leistung) wird von mir nicht angeboten. Dieser Entscheidung liegen folgende Überlegungen zugrunde:

– Ich möchte nicht falschen Annahmen Vorschub leisten: Bei der 3D/4D-Sonographie handelt es sich um reines Babyfernsehen, bei welchem ausschließlich ausgesuchte Teile der Körperoberfläche (in aller Regel lediglich das kindliche Gesicht) untersucht und buchstäblich in Augenschein genommen werden. Gleichwohl wird 3D-Ultraschall (in irriger Annahme) häufig mit der Feindiagnostik (speziellen Fehlbildungsdiagnostik) gleichgesetzt bzw. mit ihr verwechselt.

– Das Produkt einer nichtmedizinisch begründeten Ultraschall – Dienstleistung sollte (dies wird auch so erwartet) von guter Bildqualität und in einem berechenbaren Zeitrahmen erstellbar sein. Beide Kriterien sind bei 3D-/4D nicht verläßlich gegeben (Situative Unwägbarkeiten, z.B. kindl. Gesicht zu mütterl. Rücken gewandt, zu geringes oder fehlendes Fruchtwasser vor Gesicht, ungünstiges Schallabsorptionseigenschaften in dem dem Kind vorgelagerten Gewebe). Dadurch wird 3D/4D für den Anbieter wie den Abnehmer unkalkulierbar.