Stellungnahme der GEKO zur Beratungsqualifikation bei NIPT

by admin ~ März 19th, 2014. Filed under: Frauenheilkunde, Geburtshilfe, Genetik, Humangenetik, Pränatalmedizin, Sonographie, Ultraschall.

Mit Datum 12.3. 2014 hat die Gendiagnostikkommission – GEKO am RKI – Robert-Koch-Institut in ihrer 8. Mitteilung spezifiziert, welche ärztliche Beratungsqualifikation bei Anwendung der NIPT (Nichtinvasive Pränataldiagnostik – fetale Gendiagnostik aus mütterlichem Blut) und bei Anwendung des kombinierten NT-Tests vorausgesetzt werden. Beide Verfahren fallen unter die Bestimmungen des GendiagnostikgesetzesGenDG, werden allerdings von der GEKO  in ihren Qualifiaktionsvoraussetzungen durchaus unterschiedlich betrachtet:

– NIPT: Dieses Verfahren gehört zu den Methoden zur Feststellung genetischer Eigenschaften und fällt damit in Bereich §3 Abs 1a GenDG. Hier wird die Kenntnis essentieller genetischer Grundlagen vom beratenden Arzt erwartet, die im sogenannten 72-Stunden-Kurs einschließlich der praktisch-kommunikativen Qualifizierungsmaßnahme vermittelt werden (Vergl. Richtlinie Genetische Beratung, Abschnitt VII 3.4.)

– Kombinierter Nackentransparenztest: Dieses Testverfahren gehört zu den Methoden der vorgeburtlichen Risikoabklärung und fällt damit in Bereich §3 Abs 1b GenDG. Hier wird die Kenntnis essentieller genetischer Grundlagen vom beratenden Arzt erwartet, die im sogenannten 8-Stunden-Kurs einschließlich der praktisch-kommunikativen Qualifizierungsmaßnahme vermittelt werden (Vergl. Richtlinie Genetische Beratung, Abschnitt VII 4.4.)

Fazit: Wer als Frauenarzt NIPT anbietet, benötigt zwingend die Qualifiaktion des 72-Stunden-Kurses "Fachgebundene genetische Beratung" der Akademie Humangenetik der GfH. Ansonsten verstößt er gegen die Bestimmungen des GenDG und erfährt im Falle von Klagen wegen Beratungsfehlern von Seiten seiner Haftpflichtversicherung keine Deckung.

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