PraenaTest – Stellungnahme der Verwaltungsbehörden

by admin ~ Juli 11th, 2012. Filed under: Allgemein.

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat sich laut eines Artikels in der Zeitschrift Der Spiegel ("Genom-Check bei Embryonen – Bluttest darf auf den Markt") vom 10.7.2012 zur Frage, ob die Inverkehrbringung des PraenaTests rechtlich zulässig sei, klar und eindeutig positioniert:

1. Es gibt nach Gendiagnostikgesetz keine rechtliche Möglichkeit, den Bluttest zu untersagen

2. Vorgeburtliche genetische Untersuchungen dürfen durchgeführt werden, wenn sich Eigenschaften feststellen lassen, die die Gesundheit des Kindes vor oder nach der Geburt beeinträchtigen – dies ist bei Trisomie 21 der Fall

3. Auch nach dem Medizinprodukterecht sieht das Ministerium keinen konkreten Anhaltspunkt, das Inverkehrbringen zu untersagen

Die Sozialministerin Karin Altpeter (SPD) warnte mit Blick auf die Verbotsforderungen vor "simpler Schwarz-Weiß-Malerei" und kommentierte hierzu: 

"Schwangere mit der risikobehafteten Fruchtwasseruntersuchung zu belasten, wenn ein Bluttest als bessere medizinische Versorgung zur Verfügung steht, ist ethisch schwer zu vermitteln".

Ähnlich äusserte sich eine Sprecherin der Rheinland-Pfälzischen Gesundheitsministerin Marie Luise (Malu) Dreyer (SPD), welche den Test positiv beurteilt. Die studierte Juristin, welche früher als Richterin arbeitete, ließ verlauten, man sehe "in einem Verbot nicht den richtigen Weg".

 

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