Gesundheitsministerium NRW: NIPT-Bestimmungen aus US-Labors in Deutschland rechtlich nicht zulässig

Dienstag, März 18th, 2014

Das Rheinische Ärzteblatt teilt am 26.2. 2014 in seiner Märzausgabe 2014 mit: Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen hat in einer rechtlichen Stellungnahme gegenüber der Ärztekammer Nordrhein festgestellt, dass die in Deutschland die NIPT anbietenden Gynäkologen – und nicht die diese Verfahren eigentlich in Deutschland anbietenden Labore, welcher als Mittler fungieren  – sicherstellen müssen, dass die Untersuchung und der Umgang mit dem Analyseergebnis […]