Beratung wegen durchgeführten Röntgenuntersuchungen

by admin ~ Februar 27th, 2019. Filed under: Allgemein.

Röntgenuntersuchungen in der Früh-Schwangerschaft kommen, gerade wenn die Schwangere sich selbst ihres speziellen "anderen Umstandes" noch nicht bewusst ist, immer wieder – trotz standardisierter schriftlicher Nachfrage der die Untersuchung durchführenden Einrichtungen – versehentlich vor. Die gute Nachricht lautet: Meist wird der Umfang der Strahlenexposition an der Gebärmutter (falsch) zu bedrohlich eingeschätzt. Um hier eine rationale Beurteilungs-Grundlage für das tatsächliche Ausmaß einer erfolgten Strahlenexposition zu liefern, hier die strahlenbiologischen Sachzusammenhänge in diesem Feld:

Bei der Durchführung einer Röntgenuntersuchung kommt es zur Exposition der jeweils untersuchten Körperregion gegen ionisierende Strahlen. Prinzipiell ist beim Einsatz von ionisierender Strahlung zu prüfen, ob die diagnostische Fragestellung durch das eingesetzte Verfahren zu beantworten ist. Für die rechtfertigende Begründung (sog. Indikation) ist insbesondere in der Schwangerschaft der Nutzen gegenüber der Strahlenexposition abzuwägen. Zudem sind andere alternative Untersuchungsverfahren ohne Strahlenexposition in dieser Abwägung zu berücksichtigen.

Bei der Bewertung der Strahlenexposition spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: So müssen neben der Dosis und Strahlenqualität auch die exponierte Körperregion der Mutter und die Entwicklungsphase des Embryos/Fetus berücksichtigt werden. Die möglichen Gefährdungen des Embryos/Fetus liegen hierbei in der Störung der Organanlage im ersten Drittel der Schwangerschaft und einer theoretisch denkbaren möglichen Förderung einer späteren Krebsentwicklung. Hierbei wird für den Menschen eine kritische Dosis von 50 mSv (Milli-Sievert: gewichtete Strahlendosis) am an der Gebärmutter angenommen. Diese wird durch die einzelnen Untersuchungen im Rahmen der üblichen radiologischen und auch nuklearmedizinischen Diagnostik im Allgemeinen NICHT überschritten.

So beträgt die sog. effektive Patientendosis bei der gängigen Röntgen-Thorax-Aufnahme 0,04 – 0,1 mSv und die für den Feten relevante Uterus-Organdosis < 0,01 mSv. Bei einer Röntgen-Untersuchung der Lendenwirbelsäule, bei welcher die Beckenregion gezielt erfasst wird, beträgt die sog. effektive Patientendosis 0,8 – 1,8 mSv und die für den Feten relevante Uterus-Organdosis 1,2 – 6 mSv. Wird eine beidseitige Mammographie in der Frühschwangerschaft durchgeführt, beträgt die sog. effektive Patientendosis 0,2 – 0,6 mSv und die für den Feten relevante Uterus-Organdosis 0,5 mSv. Die effektive Dosis beträgt bei CT-Untersuchungen des Thorax, des Abdomens und des Beckens 10 – 15 mSv (https://www.fs-ev.org/fileadmin/user_upload/80_FAQs/anwendung_medizin/faq_frage_508.html).

Die Strahlenbelastung moderner DXA-Geräte liegt bei circa ein bis sechs Mikrosievert (µSv) (https://www.apotheken-umschau.de/diagnose/knochendichtemessung).

 

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