Psychosoziale Beratung nach Pränataldiagnostik

Wenn wider Erwarten beim ungeborenen Kind eine Störung bzw. Erkrankung diagnosiziert werden musste, bedeutet dies immer einen akuten psychologischen Notfall für die hiervon betroffenen Eltern. Sie bedürfen in dieser Situation einer sofortigen, professionellen Krisenunterstützung. Die gesamte Wahrnehmung dessen, was geschieht, muß neu geordnet und bewertet werden. Ziel ist dabei, den werdenen Eltern alle Unterstützung zukommen zu lassen, welche sie benötigen, um sich aus der Lähmung nach der Diagnosemitteilung zu lösen und um dann eine selbstbestimmte Entscheidung zu fällen, wie mit der Situation umzugehen ist. Welche Bedeutung der Gesetzgeber dieser Form der Betreuung beimißt, zeigt sich daran, daß die betroffene Schwangere nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz einen Rechtsanspruch auf Psychosoziale Beratung besitzt und ihr weiteres schriftliches Informationsmaterial ausgehändigt werden soll.

Kernaufgabe der Psychosozialen Betreuung ist dabei:

– zuzuhören und die ersten drängenden Fragen zu klären
– gemeinsam mit Ihnen zu überlegen wie Sie und Ihre Familie mit einem behinderten Kind leben können

Darüberhinaus vermittelt die Psychosoziale Beratungsstelle

– weitergehende Beratungsangebote
– Kontakte zu Selbsthilfegruppen und Behnderungseinrichtungen
– Informationen über gesetzliche Möglichkeiten

Die Sinnhaftigkeit der Psychosozialen Beratung nach Pränataldiagnostik konnte in großen Studien unzweifelhaft belegt werden: Sie trägt maßgeblich dazu bei, die Dauer und die Intensität einer derartigen, schmerzhaften Krise zu verkürzen bzw. abzudämpfen und Sie gestärkt aus dieser Situation zu entlassen.

Empfohlene Literatur:

– Broschüre "Schlechte Nachrichten nach vorgeburtlicher Untersuchung", Online downzuloaden auf der Homepage des Vereins "Psychosoziale Aspekte der Humangenetik"
– Dissertation "Psychosoziale Beratung in der Pränataldiagnostik" von Malgorzata Ilona Keßler, Bonn 2008