Praxis – Hygiene

Hygiene ist definiert als die Lehre von der Verhütung von Krankheiten und der Erhaltung, Förderung und Festigung der Gesundheit. Im engeren Sinne umfasst die Hygiene Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten, hier besonders Reinigung, Desinfektion und Sterilisation. Das medizinische Fachgebiet "Krankenhaushygiene" befasst sich mit Erforschung und Umsetzung dieser spziellen Hygienemaßnahmen in stationären (Krankenhäuser) und ambulanten medizinischen Einrichtungen (Praxen, MVZ, Tageskliniken), in welchen Patienten ärztlich und pflegerisch behandelt werden. Diese umfassen hygienischen Maßnahmen zum Patientenschutz und zum Personalschutz (Arbeitsschutz, Unfallverhütung).

Gesetzliche Grundlagen der Medizinhygiene ist das im Jahre 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz (IfSG) Ergänzende Empfehlungen werden regelmäßig von der KRINKO – Kommission Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des RKIs – Robert-Koch-Instituts herausgegeben.

Zur speziellen Thematik "Hygiene gynäkologischen Praxen" finden sich folgende Quellen:

Die DGKH – Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. hat hierzu herausgegeben:

– 2013: den allgemeinen Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis

– 2015: den speziellen, ergänzenden Leitfaden: "Hygienische Aspekte in der gynäkologischen Praxis"

 

Weitere allgemeine und sonstige Quellen:

– Uniklinik Ulm: Grundlagen der Krankenhaushygiene

– RKI 2004: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen

– RKI 2002: Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes 

– Landesärztekammer (LÄK) Baden-Württemberg: Zusatzweiterbildung Medizinhygiene

– Homepage des Arbeitskreises "Krankenhaus- und Praxishygiene" der AWMF