Fortentwicklung der Medizinischen Aus- und Weiterbildung

Das stetige Wachstum medizinischen Wissens und die sich fortwährend wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (Demographie, Soziale Sicherungsysteme, gesellschaftliche Konzepte von Gesundheit und Krankheit) machen regelmäßig eine Anpassung der Inhalte medizinischer Ausbildung (Studium der Humanmedizin) und medizinischer Weiterbildung (Ausbildungsinhalte der Facharztweiterbildungen und der ergänzenden bzw. vertiefenden Schwerpunkt-Weiterbildungen) notwendig. Derartige Prozesse greifen damit tief in das Regelwerk unserer gesundheiltlichen Versorgung ein. Entsprechend intensiv ist daher die diese Veränderungen begleitende gesellschaftliche Diskussion.

Wer nach abgeschlossenem Studium das Fach Frauenheilkunde zu seinem weiteren beruflichen Betätigungsfeld auswählt, tut gut daran, sich mit dem hier gültigen Regelwerk vertraut zu machen, welches die Rahmenbedingungen der Weiterbildung zum Facharzt für Gynäkologie definiert. Dies hat nicht zuletzt deswegen eine hohe Bedeutung, weil  die dort dokumentierten und vom ärztlichen Ausbilder im jeweiligen Zeugnis bescheinigten Weiterbildungsinhalte Grundlage sind für diejenigen medizinischen Maßnahmen, welche in einer freiberuflichen Tätigkeit durchgeführt und abgerechnet werden dürfen.

In Deutschland sind für alle Angelegenheiten ärztlicher Weiterbildung die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts zuständig. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter. 

Nach Beschlussfassung des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden im Mai 2010 und nachfolgender Beratung der an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesenen Anträge steht die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 in der Fassung vom 25.06.2010 zur Verfügung. Ergänzend zur (Muster-)Weiterbildungsordnung werden die (Muster-)Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung vom (hier Fassung vom 18.2. 2011) gemeinsam mit den Landesärztekammern und in Rückkoppelung mit den Medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden erstellt. Darin werden die zahlenmäßigen Anforderungen für die Weiterbildungsinhalte in den Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der einzelnen Bildungsgänge unter Abwägung von Qualifikationsanspruch einerseits und durchschnittlichem Leistungsgeschehen in den Kliniken und Praxen andererseits festgelegt.

Bitte beachten Sie: Für jeden Arzt/ jede Ärztin ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied er/sie ist. Gleiches gilt für die (Muster-)Richtlinien, die (Muster-)Kursbücher und die (Muster-)Logbücher. Die ärztliche Weiterbildungsordnung der LÄK Hessen finden Sie hier.

Manche Ländesärztekammern, z.B. diejenige von Baden-Württemberg, haben zu den Zwecken den Vereinfachung und verbesserten Transparenz als Weiterbildungsfahrplan für die einzelenen klinischen Fächer sogenannte Logbücher herausgegeben:

– LÄK Baden-Württemberg: Logbuch Facharzweiterbildung Frauenheilkunde und Geburtshilfe
– LÄK Baden-Württemberg: Logbuch Schwerpunktweiterbildung Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
– LÄK Baden-Württemberg: Logbuch Schwerpunktweiterbildung Gynäkologische Onkologie
– LÄK Baden-Württemberg: Logbuch Schwerpunktweiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin