Qualifikation zur Fachgebundenen genetischen Beratung in der Pränatalmedizin

by admin ~ März 26th, 2012. Filed under: Allgemein.

Das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) ist seit 1. Februar 2010 stufenweise in Kraft getreten.

Die letzte Bestimmunge des GenDG (gemäß § 27 Abs. 4 GenDG) erlangte am 1. Februar 2012 Gültigkeit. Sie legt fest, daß Ärzte, die solche Diagnostik betreiben, welche unter die Bestimmungen des Gen DG fallen und welche nicht Fachärzte für Humangenetik sind, die Qualifikation zur Durchführung einer "Fachgebundenen genetischen Beratung" (§ 7 Abs. 3 GenDG) besitzen müssen.

Pränatalmedizin und Humangenetik sind miteinander in engster Weise verwoben: Es gibt praktisch keine Frage nach fetaler Gesundheit, welche nicht auch genetische Aspekte hätte. Insoweit ist jeder Arzt, der Pränatalmedizin anbietet, zum Erwerb dieser Qualifikation verpflichtet.

Die Anforderungen an Qualifikation und Inhalte der Fachgebundenen genetischen Beratung wurden in einer Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht. Die Umsetzung dieser Richtlinie (Auffrischkurse mit anschließender Wissenskontrolle) erfolgt durch die Ärztekammern der einzelnen Bundesländer.

Alle ärztlichen Mitarbeiter der Praxis für Präntalmedizin Darmstadt-Prof. Scharf haben an diesen Kursen teilgenommen und sind für die "Fachgebundene genetische Beratung" qualifiziert.

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